LEISTUNGEN

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Betriebliche Brandschutzbeauftragung nach DGUV 205-003 

Sondergebäude und Gebäude mit hohem Gefahrenpotenzial benötigen einen Brandschutzbeauftragten. Die DGUV 205-003 regelt die Tätigkeiten einer Brandschutzbeauftragung.

Brandschutzbeauftragte werden von den Baubehörden gefordert. Zudem wird im jeweiligen Brandschutzkonzept ebenfalls ein Brandschutzbeauftragter gefordert. Die Brandschutzauflagen im Brandschutzkonzept sind einzuhalten. Wenn dieses nicht geschieht, kann die Bauordnung dem Gebäudebetreiber die Nutzung des Gebäudes untersagen.

Individuelle Brandschutz-Beratung 

Sie sind sich nicht sicher, im Brandschutz alles richtig zu machen? Gerne  helfe ich Ihnen dabei. Oft kommt es auf Kleinigkeiten an, die eine sehr große Wirkung haben.

Egal ob es die richtige Auswahl und Menge von Löschmitteln ist oder einfach nur der geschulte und wesentliche Blick. Fragen Sie mich, wenn Sie unsicher sind.


Erstellung und Fortschreibung Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung wird ebenfalls von der Bauordnung und im Brandschutzkonzept gefordert. Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C und ist individuell an das jeweilige Gebäude und deren Nutzung anzupassen. Die Freigabe der Brandschutzordnung erfolgt durch die Bauordnung und der Feuerwehr. Diese Institutionen prüfen den fachlichen und sachlichen Inhalt der Brandschutzordnung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Gestaltung und Anwendung einer Brandschutzordnung für Ihr/en Betrieb/Gebäude.

Projekt-Betreuung 

Brandschutzschutzprojekte sind oft sehr langwierig und bestehen aus vielen Gewerken. Ein Brandschutzkonzept muss jedoch bis ins Detail erfüllt werden. Das nimmt viel Zeit in Anspruch. Wir übernehmen die Projektbetreuung für Ihr Brandschutzprojekt und begleiten Sie bis zur mängelfreien Endabnahme durch die Bauordnung. So kann Ihr Tagesgeschäft weiterlaufen, ohne durch Zusatzaufgaben im Bereich Brandschutz ins Schleppen zu geraten.

Ausbildung von Brandschutzhelfern

Brandschutzhelfer sind eine Grundvoraussetzung für einen gut funktionierenden organisatorischen Brandschutz. Brandschutzhelfer werden von Berufsgenossenschaften, Behörden und Versicherern gefordert. Die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann nur durch Brandschutz-Fachleute erfolgen und muss alle drei Jahre erfolgen. Auch die Personalfluktuation muss dabei Berücksichtigung finden. Sinkt die Anzahl der Brandschutzhelfer unter 5 % der Belegschaft, müssen neue Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Bei Gebäuden, in denen sich ständig viele Menschen aufhalten, die nicht zur Belegschaft gehören (Krankenhäuser, öffentliche Verwaltungen, Altenheime, Hotels, Restaurants, Veranstaltungsstätten, Kaufhäuser, Supermärkte etc.) sollte jeder Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Wir bilden für Sie Brandschutzhelfer aus.

Individueller Gebäude-Check

Sie betreiben ein Gebäude und wollen sicher sein, alles richtig zu machen. Gerne helfe ich Ihnen, größtmögliche Sicherheit in Bezug auf den Brandschutz zu erlangen.

Begleitung bei Bauantragsverfahren

Jede bauliche Veränderung unterliegt der Genehmigungspflicht durch die örtlichen Bauordnungsämter. Oftmals stößt man jedoch in Bezug auf Behörden an seine Grenzen oder es fehlt Ihnen einfach die Zeit, sich intensiv mit den Forderungen der Bauordnung und der Feuerwehr zu beschäftigen. So schleichen sich gerne Fehler im Bauantragsverfahren ein, die ein größeres Ausmaß haben kann, als man zunächst gedacht hat. Wir helfen Ihnen bei der Kommunikation mit Behörden und der Feuerwehr. Wir nehmen Ihnen diese Behördengänge ab, koordinieren die Zusammenarbeit mit Architekten, Bauleitern etc. die Vorgehensweise und sorgen für einen unkomplizierten, reibungslosen und diplomatischen Kontakt mit den Behörden und der Feuerwehr. So wird Ihr Bauantrag von den Behörden auch zügig und mit Wohlwollen bearbeitet. 
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