AGB

allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BSB-Torwesten, Michaela Torwesten, c/o Postflex # 3350, Emsdettener Straße 10, 48268 Greven


§ 1 Beauftragung

Eine Beauftragung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Erfolgt eine mündliche Beauftragung, reicht als Nachweis für die Beauftragung die nachweisliche Übergabe des Beratungsprotokolls, sowie vorab geführte Mail- und Briefkorrespondenz aus der hervorgeht, dass eine Beauftragung stattgefunden hat.


§ 2 Vergütung

Sofern in einem schriftlichen Nachweis für eine Beauftragung keine Vergütung angegeben wurde, gelten die in der Branche üblichen Vergütungssätze einer beratenden Tätigkeit. Die Vergütungssätze haben auch Gültigkeit für die Tätigkeiten die erfolgt sind, um das vereinbarte Beratungsziel zu erreichen. Mündliche Absprachen über Honorare finden keine Anwendung. Auslagen werden gesondert berechnet. Notwendige Übernachtungskosten in einer Mittelklasseunterkunft und Flugreisen der Economy-Class, die der Beauftragung geschuldet sind trägt der Auftraggeber.

Bei einer mündlichen Beauftragung gelten die in der Branche üblichen Vergütungssätze einer beratenden Tätigkeit.


§ 3 Fahrtkosten

Die Anfahrtskosten per PKW belaufen sich auf 0,70 € pro gefahrenen Kilometer.

§ 4 Rechnungsstellung

Das Datum der Rechnungsstellung erfolgt nach dem Ermessen von BSB-Torwesten. In besonderen Fällen kann BSB-Torwesten Vorkasse verlangen. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.


§ 5 Rechtsvorschriften

Als fachliche Grundlagen einer Beratertätigkeit im Bereich Brandschutz findet geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ebenso das Bauordnungsrecht der jeweiligen Bundesländer in dem das Beratungsobjekt ist, Verordnungen, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Arbeitsstättenrichtlinien. Ferner findet das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung) der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


§ 6 Schulungen und Unterweisungen

Die Inhalte von Schulungen und Unterweisungen, die durch BSB-Torwesten erfolgen, legt BSB-Torwesten nach Arbeitsstättenrichtlinien und der DGUV 205-003 fest. Vom Auftraggeber gewünschte Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und Protokollierung beider Parteien. Dazu gehören insbesondere die dadurch entstehende Unterdrückung von wichtigen Bestandteilen des Schulungsinhalts, welche unter die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien und der DGUV 205-003 fallen. 


§ 7 Protokolle, Unterlagen, Schriftverkehr

Benötigte Unterlagen werden von BSB-Torwesten für den Zeitraum der Notwendigkeit zur Erfüllung des Auftrages aufbewahrt. Protokolle und Schriftverkehr unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und werden von BSB-Torwesten vor Zugriff Dritter sicher geschützt aufbewahrt.


§ 8 Rücktrittsrecht

Das Rücktrittsrecht für beide Vertragsparteien beträgt 14 Tage nach Vertragsdatum und kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Die bis dahin geleistete Tätigkeit von BSB-Torwesten wird vertragsgemäß abgerechnet und ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.



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