Aufgaben eines BSB

Die Aufgaben der Brandschutzbeauftragung



Die nachstehenden Punkte sind die Kernaufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Diese sind in der
DGUV 205-003 festgelegt. Ebenso sind diese Punkte wesentlicher Bestandteil der Ernennungsurkunde des Brandschutzbeauftragten. Lesen Sie auch im Anschluss das Ernennungsverfahren.



1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung 

2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen 

3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe 

4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren 

5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen 

6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen 

7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen 

8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen 

9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
 
10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

 11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken 

12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen 

13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen 

15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)

17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

17. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege 

18. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

19. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

20. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

21. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

22. Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.

23. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen 

24. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)

25. Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz


Es ist nicht damit getan, einen Brandschutzbeauftragten einfach nur zu beauftragten. Ein Brandschutzbeauftragter wird durch eine Ernennungskurkunde ernannt. Diese Ernennungsurkunde wird von beiden Parteien Unterschrieben. Sie umfasst Name, Anschrift, Geburtsdatum des Brandschutzbeauftragten sowie Name, Anschrift und Gesellschaftsform des beauftragenden Unternehmens. Die Ernennungsurkunde wird dann an die Baubehörde, Sachversicherer Berufsgenossenschaft inclusive des Ausbildungsnachweises eingereicht. 

Erst dann haben Sie alle bürokratischen Forderungen korrekt erfüllt und können dadurch die Vorteile eines Brandschutzbeauftragten nutzen. Es ist auch möglich, nicht nur einen Brandschutzbeauftragten zu ernennen. Die Aufgaben werden entsprechend aufgeteilt. Oftmals wird so verfahren, wenn die fachlichen Anforderungen verschieden sind.

Setzen Sie sich mit Versicherern in Verbindung und reichen Sie die Ernennungsurkunde nebst Fachkundenachweis Ihres Brandschutzbeauftragten dort ein. Vielleicht ist ein damit ein Herabsetzung der Versicherungsbeiträge möglich. Zudem liegen die Vorteile bei einem Schadensfall deutlich auf Ihrer Seite. Sie können damit nachweisen, den Brandschutz Ihres Gebäudes/Betriebes sicher gestellt zu haben. Eine nachträgliche Einreichung - sprich erst nach einem Schadensfall - wirkt sich eher nicht positiv auf die Zahlungswilligkeit der Versicherer aus.



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